Erste Schritte.
Schritte zu uns.
Am Anfang jeder logopädischen Therapie steht der Weg zum behandelnden Arzt / zur behandelnden Ärztin, welche/r Ihnen eine entsprechende Verordnung ausstellt.
Die Kosten der Therapie werden in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu leisten.
Für Privatpatienten wird ein individuelles Honorar berechnet, da hier keine Tarifvereinbarungen für logopädische Leistungen bestehen.
Sollten Sie Fragen zu Verordnungen, unseren Therapien oder zur Terminvergabe haben, können Sie uns gerne anrufen oder unser Kontaktformular ausfüllen.
Aktuelles

Terminvergabe
Nach 14 Jahren übergibt Gabriele Hoff ihre Mitinhaberschaft am Logopädiezentrum zum 01.11.2025 an ihre Tochter und Nachfolgerin Anna Hoff.
Aufgrund eines sehr hohen Patientenaufkommens bitten wir um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe eines Erstbefundes kommen kann.
